Bitte beachten Sie unsere Regelungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für festliche Anlässe
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vorbestellungen von Räumlichkeiten und gastronomischer Versorgung in unserem Hause.
2. Ein "á la carte-Service" wird nur gewährt, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Veranstaltungen für die kein einheitliches Menü vereinbart wurde, kann nur eine begrenzte Speisenauswahl aus unserer Restaurantküche angeboten werden.
3. Eine Haftung des Gastronomiebetriebes für mitgebrachte Lebensmittel, wie z.B. Kuchen, sowie für Lebensmittel, die der Gast nicht sofort verzehrt sondern mitnimmt um sie außerhalb des Betriebes zu verzehren, ist ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht der Nachweis erbracht wird, dass die Ursache des Schadens vom Gastronomiebetrieb zu vertreten ist.
4. Nebenleistungen wie Musikkapellen, Sonderdrucke von Menü-Karten, Kuchen oder Blumendekoration werden extra berechnet.
5. Musiker und Künstlergagen sind vom Veranstalter entweder direkt mit dem betreffenden Personen abzurechnen oder uns im voraus zur Verfügung zu stellen. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter.
6. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der angemeldeten Personen. Der Veranstalter haftet für alle Bestellungen seiner Gäste. Für nicht erschienene Gäste werden die ersparten Aufwendungen von uns in Abzug gebracht.
7. Unsere Preise sind Endpreise, in denen grundsätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist. Wir müssen uns jedoch insbesondere bei langfristig getätigten Bestellungen, die länger als 4 Monate vor dem Zeitpunkt der Veranstaltung zurückliegen eine Preiserhöhung je nach Marktlage vorbehalten.
8. Unsere Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug Nettokasse innerhalb von 10 Tagen. Kreditkarten können nicht akzeptiert werden. Bei Veranstaltungen, an denen mehr als 20 Personen beteiligt sind, ist bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung eine Vorauszahlung in Höhe von der zu erwartenden Essensrechnungssumme zu leisten. Wird die Vorauszahlung nicht fristgemäß geleistet, steht uns ein Rücktrittsrecht zu.
9. Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig auch Veranstalter ist, haftet er uns gegenüber als Gesamtschuldner.
10. Im Falle der Stornierung einer Veranstaltung, behalten wir uns vor, den Endpreis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu berechnen. Dabei wird der Getränkekonsum mit dem Durchschnittswert unseres Hauses von 9,90.--Euro pro Person in Ansatz gebracht.
11. Wird ohne schriftliche Zustimmung eine politische Veranstaltung durchgeführt, oder besteht begründeter Anlaß, daß die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf unseres Hauses oder unserer Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, können wir vom Vertrag zurücktreten.
12. Wir weisen darauf hin, dass Ruhestörungen zu vermeiden sind! Das bedeutet auf dem Rosenegg, sich nach 23.00 Uhr im Innenbereich der Gaststätte aufzuhalten, die Musik auf die Lautstärke zu stellen, dass der Nachbar nicht gestört wird und beim Verlassen der Gaststätte leise zu sein.
13. Mitgebrachte Speisen und Getränke sind ohne Absprache nicht gestattet. Bei Verstoß wird der eigentliche Preis berechnet.
14. Feuerwerk sowie außerordentliche Sondervorführungen auf dem Gelände sind mit der Geschäftsleitung abzusprechen und genehmigungspflichtig.
15. Bei Veranstaltungen, die sich über 0.00 Uhr ausdehnen, berechnen wir einen pauschalen Nachtzuschlag in Höhe von € 100,00 pro Stunde. Die Kosten entfallen nur bei Sondervereinbarungen.
16. Außergewöhnlich Aufwände wie Tanzfläche frei räumen, Streuartikel beseitigen, Dekorationen aufbauen oder entsorgen, Tafel umdecken usw werden Aufwandsgerecht in Rechnung gestellt.